Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Phase der Gründung beginnt mit der Feststellung der Satzung, welche von einem Notar beurkundet werden muss und endet mit der Eintragung der AG in das Handelsregister.
Die vielfältigen Rechte der Aktionäre in der Aktiengesellschaft (im folgenden AG) ergeben sich zum einen aus dem Gesellschaftsvertrag der AG und zum anderen aus den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts, die weitgehend zwingendes Recht sind.
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