Die Entscheidung, welche Rechtsform bei der Bildung eines Unternehmens gewählt wird, ist von entscheidender Bedeutung. Die Entscheidung kann rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen haben.
Die Entscheidung kann rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen haben. Gehört das Unternehmen einer einzelnen Person, so wird es in der Regel als Einzelunternehmen geführt, wenn es finanziell vertretbar ist. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen, auch dem privaten allein. Auch für Ehegemeinschaften mit Gütertrennung kann das sinnvoll sein, weil dann der Partner nicht mit haften muss. Bei mehreren Personen, die ein gemeinsames Ziel haben, kann eine GbR sinnvoll sein. Dazu sind mindestens zwei juristische Personen notwendig. Für die Organisation von Familienvermögen, oder nichtehelichen Gemeinschaften kann sie sinnvoll sein.
Auch in der Landwirtschaft, oder dem Kleingewerbe gibt es diese Formen oft. Bei der Bildung wird kein Mindestkapital gefordert und die Gesellschafter haften mit dem gesamten Vermögen (auch Privatvermögen). In der GbR entfallen die sonst vom Gesetzgeber vorgegebenen Handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Umsätze und Gewinn müssen nur überschaubar dargestellt werden. Bei Gewinnen über 25000 € oder Umsätzen über 260000 € besteht Bilanzierungspflicht.
Geschäftsführung und Vertretung der GbR sollten im Gesellschaftervertrag verankert werden. Dieser ist nicht vorgeschrieben, aber in jedem Fall sinnvoll. Eine GbR wird im Handelsregister nicht eingetragen. Kaufmännische Tätigkeit darf sie nicht ausüben. Sie darf aber Verträge abschließen und gesetzliche Ansprüche gelten machen. Bei Besitz von Grundstücken müssen sich die einzelnen Gesellschafter im Grundbuch eintragen lassen.
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