Der Einzelunternehmer führt seine Geschäfte unter seinem eigenen Namen, bzw. dem seiner Firma, auf eigene Rechnung und auf sein eigenes Risiko.
Die Geschäftsführung obliegt dem Einzelunternehmer naturgemäß selbst. Weitere Organe bestehen nicht. Obwohl die Rechtsform Einzelunternehmen heisst, muss der Unternehmer jedoch nicht unbedingt alleine arbeiten. Er kann wie bei jeder anderen Rechtsform auch Angestellte haben. Die Angestellten können auch die Geschäfte führen und sogar durch Erteilung von Prokura oder einer Handelsvollmacht zur Führung der Geschäfte des Einzelunternehmens bevollmächtigt werden.
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