Die Geschäftsführung betrifft das Verhältnis zwischen den einzelnen Gesellschaftern, was auch das Innenverhältnis genannt wird. Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten, die der Verfolgung und Ausübung des Gesellschaftszwecks dienen.
Grundsätzlich übernehmen in einer GbR die einzelnen Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam und arbeiten stets zusammen. Wenn die Arbeit aufgeteilt oder anders gestaltet werden soll, können die Gesellschafter dies im Gesellschaftsvertrag ändern lassen. Denkbare Möglichkeiten hierfür sind unter anderem eine mehrheitliche Beschlussfassung, die Übertragung auf einen oder mehrere Gesellschafter oder die alleinige Entscheidungsbefugnis eines oder mehrerer Gesellschafter bei speziellen Entscheidungen.
Unter der Vertretung der Gesellschaft nach aussen hingegen versteht man die Vertretungsmacht. Bei der GbR wird vom Gesetzgeber vermutet, dass die Vertretungsrechte der Geschäftsführungsbefugnis entsprechen. Es ist jedoch möglich, die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsmacht in unterschiedlicher Weise im Gesellschaftsvertrag festzulegen.
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