Die Limited (kurz Ltd.) besteht aus drei Organen. Dem General meeting, dem Director und dem Secretary.

 

Limited Geschäftsführung

General meeting
Unter General meeting ist die Gesellschafterversammlung zu verstehen. Dieses Gremium beinhaltet alle Gesellschafter bzw. Anteilseigner der Ltd. und beruft die Directors. Zudem müssen Satzungsänderungen und die Auflösung der Ltd. durch das General meeting beschlossen werden.

Director
Der Director wird durch das General meeting berufen. Gibt es mehrere Directors so wird dieses Gremium als Board of Directors bezeichnet. Das Board of Directors ist gleichbedeutend mit der deutschen Bezeichnung Geschäftsführung. Der Director ist demnach ein Geschäftsführer. Seine Befugnisse werden im Gesellschaftervertrag niedergeschrieben. Wichtigste Aufgabe der Geschäftsführung der Limited ist der jährliche Rechenschaftsbericht und die Bilanz. Diese Veröffentlichungspflichten muss die Geschäftsführung sehr umfangreich gegenüber dem Companies House (Handelsregister) wahrnehmen. Die Geschäftsführung unterliegt speziellen Haftungsregelungen. Pflichtverstösse werden mit enormen Bussgeldern und zivilrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführer bestraft. Eine natürliche Person muss aus diesem Grund immer Mitglied der Geschäftsführung also Director sein. Ein Mitglied der Geschäftsführung kann auch Gesellschafter sein.

 

Secretary
Für den Secretary gibt es kein deutsches Pendant. Diese Position ist gesetzlich für eine Limited vorgeschrieben. Der Secretary vertritt die Ltd. nach aussen, z.B. gegenüber den britischen Behörden. Er protokolliert die Gesellschafterbeschlüsse und reicht diese an das Handelsregister weiter. Er wacht über die Einhaltung der Formalitäten und wird deshalb häufig in Deutschland als der "Notar der Gesellschaft" bezeichnet. In vielen Publikationen wird der Secretary als Schriftführer bezeichnet, dies wird aber seiner Aussenwirkung nicht gerecht.

 

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