Französiche SARL, Italienische SRL, Spanische SLNE, Britische Limited oder doch lieber die Deutsche GmbH? Wann lohnt es sich eigentlich eine Europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung zu wählen?
Die GmbH ist die in Deutschland meistgewählte Gesellschaftsform bei Gründungen kleiner und mittelständischer Firmen. Der Vorteil der beschränkten Haftung der Gesellschafter kann aber nicht immer die möglichen Nachteile aufwiegen. Oft lassen der hohe Gründungsaufwand und das Mindestkapital von 25.000 € besonders Existenzgründer nach Ausweichmöglichkeiten suchen. Diese scheinen bei europäischen Rechtsformen gefunden, die sich nach EU- Rechtsprechung auch auf dem deutschen Markt präsentieren. Besonders die britische Limited wirbt mit dem Argument des geringen Kapitaleinsatzes um deutsche Kunden. Sie ist die bekannteste europäische Rechtsform.
Doch auch die französische S.A.R.L. oder die spanische SLNE können mit geringem Kapitaleinsatz gegründet werden und die dänische ApS fordert zwar einen Mindestkapitaleinsatz von 17.000 €, hat aber den geringsten Gründungsaufwand durch eine kostenfreie Registrierung. Doch nicht nur die Gründungskosten und die Kapitaleinlage sollten entscheidend für eine ausländische Rechtsform sein. Um ein unternehmerisches Risiko zu minimieren müssen alle Faktoren beachtet werden, wie zum Beispiel die ausländischen Haftungsgefahren, die bei zwei Rechtsprechungen zu Problemen führen können. Das britische Gesellschaftsrecht ist dem deutschen Recht nicht so gut angepasst, wie das französische oder spanische Recht.
Weiterhin können Sprach- oder Imageprobleme und eine sehr aufwendige Verwaltung hinzukommen, wenn aufwendige Bilanzen, notariell beglaubigte und übersetzte Unterlagen u.ä. eingereicht werden müssen. Positives Argument für die Gründung einer spanischen SLN sind die hohe Rechtssicherheit, geringes Gründungskapital von nur 3.012 € und eine sehr einfache Buchführung durch ein standardisiertes Geschäftsbuch und daraus folgender Jahresbilanz. Die Gründung einer französischen S.A.R.L. benötigt kein Mindestkapital und notarielle Beglaubigung.
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