Neben der GmbH gibt es mit den britischen Limited einen echten Herausforderer unter den Rechtsformen. Welche Vor- und Nachteile die einzelnen Rechtsformen bieten, haben wir für Sie dargestellt.
Der Vorteil einer Limited im Vergleich zur GmbH besteht darin, dass die Gründungsmodalitäten einfacher zu bewerkstelligen sind. Bei einer Limited dauert das Prozedere von der Einreichung des Antrags bis zur endgültigen Gehemigung, zwischen 24 Stunden und ein bis zwei Wochen, bei einer GmbH hingegen ist eine Bearbeitungsdauer von drei Monaten üblich. Ein weiterer Vorteil sind die Gründungskosten. Sie liegen bei einer GmbH im Schnitt bei 1500 bis 2000 Euro, bei einer Limited hingegen nur bei 700 Euro.
Bei den Gesellschaften gemein ist, dass sie jeweils nur einen Geschäftsführer und einen Gesellschafter benötigen. Diese beiden Funktionen können von ein und derselben Person besetzt werden. Die Niederlassungen müssen bei einer GmbH im Gründungsland Deutschland und bei einer Limited muss der Firmensitz England nur eingtragen sein. Einer der Hauptgründe, warum Firmengründer die englische Limited vorziehen, ist allerdings das niedrige Nominalkapital. Bei einer GmbH sind das immerhin 25.000 Euro, von denen 12.500 Euro einzuzahlen sind.
Bei der Limited hingegen, beträgt das Eigenkapital nur 100 Pfund und von diesen muss nur ein Pfund eingezahlt werden. Beide Gesellschaften haften mit ihrem Gesellschaftskapital. Dabei schneidet die Limited, aus Unternehmersicht deutlich besser ab. Für den Normalverbraucher ist in einer Geschäftsbeziehung, eine Firma mit einer GmbH vorzuziehen. Im Falle einer Firmenpleite, hat der Geschädigte so die Chance sein Kapital zumindest zu einem Teil wiederzuerhalten. Bei einer Firma, die als Limited gegründet wurde, ist diese Möglichkeit im vorherein ausgeschlossen.
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