Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Phase der Gründung beginnt mit der Feststellung der Satzung, welche von einem Notar beurkundet werden muss und endet mit der Eintragung der AG in das Handelsregister.

 

AG-Gründung

Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die Satzung der AG muss einige Formalien enthalten und kann darüber hinaus auch weitere individuelle Regelungen treffen. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch die Verpflichtung der Grundaktionäre, alle Aktien zu übernehmen und dafür den Ausgabebetrag für die Aktien als Einlage in das Gesellschaftsvermögen zu leisten. Bei einer Ein-Personen-AG muss für den nicht einbezahlten Teil der Geldanlage eine Sicherheit bestellt werden. Bis zur Eintragung ins Handelsregister spricht man von einer Vor-Aktiengesellschaft.

 

Für die Eintragung ins Handelsregister müssen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer bestellt werden, der Gründungsbericht vorliegen und eine Gründungsprüfung durchgeführt worden sein. Unter Umständen können auch weitere Voraussetzungen zu erfüllen sein. Mit der Eintragung entsteht die AG als juristische Person, die unter eigener Firma mit eigenem Namen auftreten kann.

 

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