Die Rechtsform der GmbH kann von einer oder mehreren Personen errichtet werden. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro umfassen.
Der notariell zu beurkundende Gesellschaftsvertrag muss einige festgelegte Punkte enthalten, ist aber ansonsten frei bestimmbar. Da der Vertrag nur mit einem gewissen Aufwand geändert werden kann, ist es ratsam, den Inhalt vorab genau zu überdenken und frühzeitig den Rat eines Fachmanns einzuholen. Die Stammeinlage setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen, welche durchaus unterschiedlich hoch sein können. Zur Sicherung des Stammkapitals müssen vor Eintragung in das Handelsregister die Mindesteinlagen erbracht werden. Diese beträgt mindestens ein Viertel der Stammeinlage jedes Gesellschafters, insgesamt jedoch mindestens 12.500 Euro. Anders als bei der Aktiengesellschaft ist eine Gründungsprüfung nicht vorgeschrieben.
Die GmbH entsteht als eigenständige juristische Person erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Vor der Eintragung haben die Gründer verschiedene Handlun-gen vorzunehmen, wie den Abschluss des vorzulegenden Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals und die Bestellung eines Geschäftsführers. muss bestimmte Punkte enthalten, ist darüber hinaus aber weitgehend frei bestimmbar. Da der Vertrag nur mit einem gewissen Aufwand geändert werden kann, ist es ratsam, den Inhalt vorab genau zu überdenken und frühzeitig den Rat eines Fachmanns einzuholen.
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