Die englische Limited wird in Deutschland immer beliebter. Immer mehr Unternehmen wählen als Rechtsform die englische Limited bei der Gründung. Das liegt daran, dass die Gründung einer Limited einfacher und wesentlich kostengünstiger ist, als die Gründung einer GmbH.
Die Gründung einer Limited erfolgt in England. Die Voraussetzungen dafür sind eine Adresse in England sowie ein Vertreter in England. Spezielle Dienstleistungsunternehmen bieten den Dienst zur Gründung einer Limited mittlerweile auch in Deutschland an und übernehmen alle anfallenden Aufgaben, die zur Gründung notwendig sind. Eine dieser Aufgaben ist zunächst das Erstellen eines Gesellschaftsvertrages(Memorandum and Articles of Associaton). Dieser besteht aus zwei Teilen. Zum einen werden die Verhältnisse geregelt. Hierzu zählen der Name, der Sitz und das Kapital der Gesellschaft. Der andere Teil beschäftigt sich mit der Vertragsberechtigung.
Aber auch hier gibt es Standartformulierungen, es müssen lediglich die oben genannten Daten eingetragen werden. Solche Aufgaben übernimmt auch ein Dienstleistungsunternehmen, sofern die Gründung über ein solches erfolgt. Die Preise für die Gründung einer Limited liegen, je nach Anbieter, zwischen 200 und 300 Euro. Vorher lohnt sich allerdings ein Vergleich der einzelnen Dienstleister. Die Gründungskosten entstehen zwar nur einmal, aber es fallen jährlich die Kosten für den Sekretär und die Postadresse in England an. Wenn alle Unterlagen vollständig sind wird ein Gründungszertifikat ausgestellt und der Geschäftsbetrieb kann aufgenommen werden.
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