Die Aufnahme einer Unternehmung macht es erforderlich gesetzliche Grundbedingungen einzuhalten. Bei einer Einzelunternehmung ist daher eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.

 

Einzelunternehmen Gründung

Es dient der Legitimation zur Führung und zum Betrieb eines Gewerbes. Je nach Ausübung der Unternehmung kann auch ein Gewerbeschein genügen und beantragt werden. Der Nachweis über die Absicht der Gründung einer Einzelunternehmung ist durch Personalausweis oder Reisepass zu belegen. Darüber hinaus sollte man wissen, in welchem Bereich man tätig werden möchte. Dieses dient der Eingliederung ins Branchenverzeichnis.

 

Natürlich sollte man auch nachweisen können wo die Betriebsstätte ihre Adresse hat. Sollte es nötig sein, zum Beispiel bei überwachungspflichtigen Gewerben, sind erforderliche Dokumente und Erklärungen, wie Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aber auch Gesundheitszeugnisse mitzuführen. Weitesgehend sollte man sich im Klaren sein, dass man mit einer Anmeldung zum Einzelunternehmen steuerliche Abgaben zu leisten hat. Der Unternehmergewinn unterliegt somit der Gewerbesteuer und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.

 

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