Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand am häufigsten gewählte Variante der juristischen Unternehmensformen. Beliebt ist sie vor allem wegen der Haftungsbeschränkung ihrer Gesellschafter auf deren eingezahltes Kapital.

 

GmbH Haftung

Obwohl meistens einige oder sogar alle der Anteilseigner aktiv im Unternehmen mitarbeiten (oft als Geschäftsführer oder in anderen Leitungsfunktionen) zählt die GmbH zu den Kapitalgesellschaften. Dies bedeutet, dass das Unternehmen eine eigenständige, juristische Person ist. Die Haftungsbeschränkung der Teilhaber kann in Ausnahmefällen jedoch auch unwirksam werden, beispielsweise, wenn Geschäftsleitung oder Gesellschafter vorsätzlich oder grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens herbeigeführt haben.

Zur Gründung einer GmbH ist derzeit ein Stammkapital in Höhe von 25 000 Euro erforderlich. Auch eingebrachte Sachwerte gelten als Stammkapital. Aufgrund der meist enormen Kosten beim Start eines Unternehmens sind jedoch wesentlich höhere Kapitaleinlagen empfehlenswert.Gelegentlich wird die GmbH als "kleine Schwester" der Aktiengesellschaft bezeichnet. Dies erscheint durchaus legitim, denn tatsächlich werden im Unternehmensrecht bei der GmbH einige Verfahrensweisen ähnlich wie bei Aktiengesellschaften gehandhabt.

 

Obwohl die GmbH eine Gesellschaft ist, kann sie auch von Einzelpersonen gegründet und geführt werden. Alleingesellschafter sollten allerdings besonders auf einen sorgsamen Umgang mit den Firmengeldern achten. Zwar wurden jene vom Gründer und alleinigen Gesellschafter erwirtschaftet oder eingebracht, juristisch aber gehören sie der Firma. Daher kann beispielsweise eine Privatentnahme von Finanzmitteln den Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB erfüllen.

 

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