Wer haftet eigentlich bei einem Einzelunternehmen? Gibt es eine Haftungsbeschränkung oder wird das Privatvermögen in vollem Umfang in Betracht gezogen?
Der Inhaber einer Einzelunternehmung ist Vollhafter, das heißt: Der Inhaber einer Einzelunternehmung ist persönlich für alle anfallenden Schulden seiner Unternehmung unbegrenzt und zu vollen Teilen haftbar. Die Besonderheit hierbei ist, dass nicht nur mit dem Geschäfts- sondern auch mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann. Daher sollte man gut überlegen, ob diese Rechtsform für einen selber günstig ist.
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