Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform kann bei einer Unternehmensgründung entscheidend für den Erfolg und die Zukunft der neuen Firma sein.

 

KG oder GmbH

Auch Entscheidungsbefugnisse, Kapitaleinlagen und Haftung sowie steuer- und rechtliche Behandlung der neuen Gesellschaft sind im Vorfeld zu klären. Die GmbH ist die meistgewählte Form für klein- und mittelständische Unternehmen. Die Kapitalgesellschaft unterliegt dem Mehrheitsprinzip bei Beschlüssen, die vom Geschäftsführer und der Gesellschafterversammlung getragen werden und haftet nur mit der Kapitaleinlage (mindestens 25.000€) und dem Vermögen der Gesellschaft selbst. Einer der wichtigsten Gründe, die GmbH zu wählen mag, neben der Haftungsbegrenzung, die steuerliche Behandlung sein, denn nur die Gesellschafter werden besteuert (Einkommenssteuer). Die GmbH kann für jeden geschäftlichen Zweck gegründet werden.


Die KG ist eine Personengesellschaft, die auf das kaufmännische Gewerbe ausgelegt ist. Sie besteht aus dem Komplementär, der Leitungsbefugnis hat und mit seinem gesamten Privatvermögen haftet und den Kommanditisten, die als Geldgeber und Kontrollorgane funktionieren und nur mit ihren Kapitaleinlagen haften. Das Vermögen der Gesellschaft gehört allen Mitgliedern.

 

Bei geschäftlichen Entscheidungen gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Steuerlich werden sowohl die KG als Unternehmen als auch die Mitglieder selbst veranlagt, was eine Doppelbelastung darstellt.
Die KG eignet sich für Menschen mit Ideen und hoher Risikobereitschaft, die ihr Unternehmen alleine leiten möchten und nur Geldgeber suchen. Diese Gesellschaftsform wird oft von Familien verwendet, da es auf eine kleine Anzahl von Mitgliedern ausgelegt ist und ein eventueller Schaden für die Kommanditisten begrenzbar ist.

 

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