Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages einer GmbH wird von den Gesellschaftern der zu gründenden Gesellschaft aufgestellt, von diesen unterzeichnet und durch einen Notar beglaubigt.
Der Vertrag regelt bestimmte grundlegende die Gesellschaft betreffende Gegebenheiten. Diese werden in einzelne aufgeführte Paragraphen untergliedert, welche verschiedene Überbegriffe wie Firma und Sitz, Stammkapital oder Vertretung als Überschrift haben. Zunächst wird der Name sowie der Sitz der Gesellschaft beschlossen, d.h. in welchem Ort die Gesellschaft sich nieder lässt. Des Weiteren wird in einer kurzen Zusammenfassung festgelegt, welche Aufgaben die GmbH wahrzunehmen gedenkt.
Gleichzeitig wird durch den Gesellschaftsvertrag dargelegt, dass die GmbH berechtigt wird alle Handlungen durchzuführen, die geeignet sind den Gegenstand des Unternehmens, also die vorher festgelegten Aufgaben, durchzuführen oder zu fördern oder die Gründung weiterer bzw. Übernahme/Beteiligung an anderen Unternehmen. Gleichermaßen wird das Stammkapital festgelegt und wann bzw. in welcher Höhe dieses von jedem einzelnen Gesellschafter zu bezahlen ist sowie ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt und ob diese alleine oder gemeinsam berechtigt sind die GmbH zu vertreten.
Weiterhin wird mittels des Gesellschaftervertrages bestimmt, dass durch Gesellschafterversammlung einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt wird und abschließend ob das Kalenderjahr auch gleichzeitig das Geschäftsjahr der GmbH sein soll oder von diesem abweicht.
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