Die Vorteile einer GbR liegen auf der Hand: sie kann formlos, d.h. ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet werden; die Gesellschafter sind in der Ausgestaltung ihres Zusammenschlusses relativ frei. Aus rein betriebswirtschaftlicher Perspektive bedeutet dies, dass die GbR eine kostengünstige Alternative zu anderen Gesellschaften, wie etwa der GmbH darstellt, da die Einschaltung eines Notars bei der Existenzgründung entfällt. Da kein Gesellschaftsvertrag vorliegt, braucht ein eben solcher bei Änderungen der Konditionen, bzw. Aufnahme neuer Gesellschafter ebenfalls nicht konsultiert zu werden, so dass Kosten, die bei anderen Gesellschaftsformen regelmäßig anfallen, bei der GbR erst gar nicht entstehen. Dies bedeutet eine imense Flexibilität für die Gesellschafter.
Ein weiterer bedeutender Vorteil wird bei der steuerlichen komponente sichtbar: die Gewerbssteuerpflicht kann vermieden werden. Darüber hinaus kann jeder Gesellschafter von Abschreibungsmöglichkeiten, die die GbR bietet, steuerlich profitieren. Einen negativen Aspekt und deutlichen Nachteil stellt allerdings die umfangreiche Haftung der Gesellschafter dar. Jeder Gesellschafter haftet grundsätzlich mit seinem ganzen Vermögen für Lasten aus der GbR. Eine Haftungseinschränkung ist nicht möglich.
Der Umstand, dass der GbR kein Gesellschaftsvertrag zu Grunde liegt, kann auch einen negativen Aspekt darstellen . So können interne Streitigkeiten der Gesellschafter zur Auflösung der GbR führen. Um dieser Unzulänglichkeit zu entgehen, wird dringenst empfohlen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der eine sogenannte Schlichtungsklausel enthält. Damit kann für spätere Streitfälle Vorsorge getragen und der Bestand der GbR gesichert werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die GbR inzwischen eine bedeutende Alternative zur GmbH, OHG, AG und anderen Gesellschaften.
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