Brauche ich ein Mindestkapital, wer haftet beim Einztelunternehmen und loht sich vielleicht doch eine GbR? Die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens erfahren Sie hier.
Vorteile der Einzelunternehmung
Der wohl aussagekräftigste Vorteil einer Einzeluntenehmung ist, dass bei Gründung kein Mindestkapital verlangt wird. Weiter Vorteile finden sich in der übersichtlichen und somit klaren Unternehmensführung. Durch die Einzelführung sind freie und schnelle Entscheidungen möglich. Konflikte mit anderen Gesellschaftern können in dieser Rechtsform nicht auftreten. Ein weiterer nicht unbedeutender Vorteil findet sich bei der Gewinnaufteilung, welche nicht vorliegt. Der Einzelunternehmer kann zu 100 % den Gewinn für eigene Zwecke verwenden.
Nachteile der Einzelunternehmung
Wie der Name es verrät, ist nur ein Einzelner an der Führungsspitze der Unternehmung an zu treffen. Die Unternehmensführung ist somit allein von den Qualifikationen des Inhabers abhängig. Größere Probleme sind zu erwarten, wenn diese nicht ausreichen. Durch die im Gesetz geregelten Haftungsbestimmungen wird ein zweiter Nachteil sehr deutlich. Der Inhaber haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen. Desweiteren ist es, wie bei anderen Rechtsformen von Betrieben, nicht möglich durch Aufnahme von Gesellschaftern die Kapitalkraft zu erhöhen. Weitergehend hat das auch Auswirkungen auf die Kreditbasis, welche natürlich sehr beschränkt vorliegt und nicht vergrößert werden kann. Weitere Nachteile ergeben sich bei der Leistungsvergütung. So ist der Unternehmenslohn nicht als Betriebsausgabe geltend zu machen und damit nicht abzugsfähig. Auch die Firmennachfolge kann ein Problem darstellen.
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